Recht in Deutschland

November 19, 2012

Anwalt in Borken – Dr.Steinig & Kollegen – Die Mediation als Alternative

Filed under: Uncategorized — Absolutconsulting @ 8:58 am

Anwalt in Borken – Dr.Steinig & Kollegen – Die Mediation als Alternative.

viaAnwalt in Borken – Dr.Steinig & Kollegen – Die Mediation als Alternative.

September 17, 2012

Familienrecht: Vereinbarungen bei der Scheidung

Bei Scheidungsvereinbarungen den Lebensplan sowie die persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen, vermögensrechtlichen und finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die Beweggründe der Regelungen als Vereinbarungsgrundlagen festlegen.
Den Entwurf eines notariellen Vertrages rechtzeitig vor einer beabsichtigten Beurkundung anfordern.
Keinen Vertrag ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt unterzeichnen.
Für alle Regelungen gilt:
alles schriftlich festhalten und von beiden Ehegatten unterzeichnen lassen, klarstellen, ob die Regelung auch für die Zeit nach der Scheidung gilt, eine situationsbedingte subjektive Unterlegenheit eines Partners nicht ausnutzen.
Mündliche Vereinbarungen nur in Anwesenheit von glaubwürdigen Zeugen schließen.
Keinen Vertrag schließen:
-kurz vor Eheschließung
-bei Fremdbestimmung
-zwischen Tür und Angel (Haustürsituation)
-unter Zeitdruck oder sonstigem Druck
-unter starker emotionaler Belastung und/oder starker emotionaler Verbundenheit mit dem Partner und/oder Schwangerschaft
-ohne sorgfältige anwaltliche Überprüfung
-ohne Rücksprache mit Steuerberater
-ggfls. ohne Inanspruchnahme eines Rentenberaters
-ohne Berücksichtigung der zukünftigen veränderbaren Umstände
-bei krasser finanzieller Überforderung durch den Partner
-mit hilflosen Partnern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.
Bei Gegenleistungen des Partners Rücktrittsrecht vereinbaren oder den Vertrag unter der auflösenden Bedingung für den Fall der Nichterfüllung durch den Partner schließen.
Forderungen gegen den Partner – soweit möglich – absichern.
Voraussetzungen für eine Abänderbarkeit des Vertrages regeln.

Rechtsanwälte Dr. Steinig & Kollegen
Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken
Telefon: +49 2861 80438-0
Telefax: +49 2861 65635

eMail: info@ra-steinig.de
Internet: www.ra-steinig.de

Familienrecht: Die Scheidung

Voraussetzung für eine Scheidung ist i.d.R. der Ablauf eines Trennungsjahres.
Der Scheidungsantrag ist durch einen Rechtsanwalt bei dem örtlich zuständigen Gericht einzureichen. Das Scheidungsverfahren ist nicht öffentlich.
Die Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt ist abzulehnen und allenfalls vertretbar, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
-die Ehe dauerte weniger als 5 Jahre
-beide Ehegatten sind vermögen- und einkommensmäßig gleichgestellt
-es besteht kein gemeinsames Familienheim
-es sind keine Kinder vorhanden
-es bestehen gegenseitig keine Forderungen und/oder Miteigentumsrechte bzw. sonstige Rechte

Der Scheidungsgegner benötigt keinen Rechtsanwalt, wenn er keine Anträge stellen will.
Im Verbund mit der Scheidung wird i.d.R. von Amts wegen (d.h. ohne Antrag) der Versorgungsausgleich geregelt.
Unterhaltssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Güterrechtssachen werden im Verbund mit der Scheidung geregelt, falls diese Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht wird.
Praxishinweis:
Die Eheleute sollten nicht einen „gemeinsamen“ Rechtsanwalt nehmen, es sei denn, der Fall ist sehr einfach und ohne jegliche Problematik. Einen „gemeinsamen“ Rechtsanwalt gibt es bei Scheidungsfällen nicht. Jeder Rechtsanwalt nimmt bei Scheidung nur die Interessen seines Mandanten wahr. Er kann i.d.R. auch nur mit diesem allein offen die gegebenen Probleme und deren Lösung besprechen.

Rechtsanwälte Dr. Steinig & Kollegen
Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken
Telefon: +49 2861 80438-0
Telefax: +49 2861 65635

eMail: info@ra-steinig.de
Internet: www.ra-steinig.de

September 12, 2012

Familienrecht: In der Ruhe liegt die Kraft… 8 strategische Tipps gegen den Scheidungsstress

Scheidungen sind Ausnahmesituationen. Sie sind nicht nur durch rechtliche Fragen, sondern auch durch vielfache psychologische Faktoren geprägt. Immer mehr Scheidungen werden heftig und unnachgiebig von den Parteien geführt. Gerade dann gilt es, nichts zu überstürzen und Ruhe zu bewahren. Im Vorteil ist derjenige, der über die stärksten Nerven und den längsten Atem verfügt und wer sich nicht von der Psychologie des negativen Denkens mitziehen lässt. Es gilt, die Scheidungskrise positiv zu bewältigen. Dabei können die nachstehenden Tipps hilfreich sein, die bewusst rechtliche Aspekte, bei denen es stets auf den Einzelfall ankommt, nicht berücksichtigen:

1.) Entspannen Sie sich! Machen Sie Ihren Kopf frei.
Länger gezielt aus- und einatmen, spazieren gehen, Oase der Ruhe schaffen.

2.) Sorgen Sie für Ablenkung!
Lösen Sie sich von dem Tunnelblick. Versetzen Sie sich in eine positive Stimmung.

3.) Führen Sie Selbstgespräche!
Denken Sie an Ihre Stärken, an gute Bilder, Erinnerungen, Gefühle.

4.) Schaffen Sie Distanz!
Engangieren Sie sich nicht immer mit einem Einsatz von weit mehr als 100 %.

5.) Machen Sie sich auch einmal Luft
Dies befreit und hilft bei Stressabbau.

6.) Setzen Sie sich realistische Ziele!
Setzen Sie sich keine unlösbaren Ziele, Sie geraten sonst in eine Negativspirale.

7.) Pflegen Sie soziale Kontakte!
Umgeben Sie sich mit Menschen, die gern lachen. Dies führt zu einem geringeren Stresspegel und zu emotionaler Synergie.

8.) Denken Sie positiv!
Sagen Sie nicht: Das schaffe ich nicht! Sagen Sie: Das packe ich!

Löcher und Brüche im Lebenslauf bedeuten nicht das Ende. Sie sollten vielmehr Anlaß für eine Neuorientierung sein. Herzen sind nicht nur da, gebrochen zu werden! Es gilt, die Glut neu zu entfachen und nicht die Asche zu bewahren.

Bernd Steinig
Anwalt für Familienrecht – Borken
Rechtsanwälte Dr. Steinig & Kollegen
Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken

 

Familienrecht: „Scheidung Soft“ besser als „Scheidung online“

Scheidung online (Onlinescheidung) klammert i.d.R. die wichtigsten Scheidungsfolgen aus. Scheidung „soft“ strebt die Lösung aller Folgesachen an.
Der Wunsch nach einer „Scheidung online“ ist verständlich. Er geht jedoch an der Realität vorbei. Die für alle Ehepartner äußerst wichtigen Scheidungsfolgen werden bei diesem Verfahren i.d.R. ausgeklammert im Gegensatz zu der „Scheidung soft“.
Worum geht es bei der „Scheidung soft“?
Ziel von Scheidung „soft“ ist es, alle Folgesachen wie Zugewinn, Unterhalt für Kinder und Ehepartner, Hausratsteilung, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht sowie Versorgungsausgleich nach Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Auf diese Weise lassen sich lange, zahlreiche, kostenträchtige und das Verhältnis belastende Gerichtsverfahren vermeiden.
Dieser Weg bietet die Möglichkeit, in Zukunft besser miteinander umgehen und sich begegnen zu können. Dies ist wichtig; denn: „Man sieht sich im Leben immer zweimal!“
Dieser Weg ist oft lang und beschwerlich. Es lohnt sich jedoch, ihn zu gehen und im Kontakt zu bleiben, denn: „Wer kommuniziert, gewinnt immer!“
Es gilt der Erfahrungssatz: „Auch eine 1000 Meilenreise beginnt mit dem ersten Schritt.“
Ist jedoch erkennbar eine befriedigende und befriedende Einigung nicht zu erreichen, weil z.B. der Partner ein konsequenter „Neinsager“ und „Wirklichkeitsverdränger“ ist, sollten auch Sie bereit sein, „NEIN“ zu sagen und alle gerichtlichen Schritte einzuleiten, um Ihre berechtigten Interessen mit dem gebotenen Nachdruck und Einsatz sowie der erforderlichen Energie und Leidenschaft durchzusetzen zu versuchen.
Bernd Steinig
Anwalt für Familienrecht – Borken
Rechtsanwälte Dr. Steinig & Kollegen
Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken

September 11, 2012

Sorgerecht (Familienrecht) – Kreis Borken : Gute Nachricht für (unverheiratete) Väter

Kreis Borken– Ein Vater kämft um das Sorgerecht seiner Kinder. Er war mit der Mutter nicht verheiratet.
Dieser Fall ist nicht neu. Viele Väter wissen, wie kompliziert ist, ihre Stimme gehört zu machen. Aber langsam (um mit der Hilfe des Europäischen Gerichtshofs)  sollen Väter endlich ohne Genehmigung der Mütter das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen.
Jedes dritte Kind wird heutzutage von einer Mutter geboren, die nicht mit dem leiblichen Vater verheiratet ist. Doch es hat dieselben Chancen, in einer sogenannten intakten Familie aufzuwachsen wie Kinder verheirateter Eltern. Eine Studie hatte sogar ergeben, dass unverheiratete Paare, die zusammenleben, besonders gut kooperieren, wenn sie Kinder erziehen. Aber auch Elternpaare, die nicht zusammenleben, teilen oft die Verantwortung im Sinne ihrer Kinder.

Nur rechtlich war die Situation für die Väter bisher unbefriedigend. Jetzt kommt endlich eine neue Regelung: Väter, die das Sorgerecht wollen, können es unabhängig vom Einverständnis der Mutter beantragen. Die Mutter kann nur widersprechen, wenn das Kind Schaden nehmen könnte, nicht aber weil sie persönlich mit dem Mann nichts zu tun haben will. Wenn es Streit um das Kindeswohl gibt, muss ein Familiengericht entscheiden.

Bis zum Jahr 2010 war es zumindest implizit noch so, dass das Wort Familie nichts anders bezeichnete als ein Ehepaar plus Kind(er). Nur in dieser Form hatte auch der Vater mit der Geburt des Kindes das Sorgerecht. Waren Vater und Mutter nicht verheiratet, bekam sie das Sorgerecht allein. Väter, die bei der Wahl der Schule, einer Operation oder dem Namen auch offiziell mitreden wollten, mussten gemeinsam mit der Mutter zum Jugendamt gehen, die sich schriftlich mit seinem Sorgerecht einverstanden erklären musste.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs(*) ist es anders. Männer dürfen ebenso wenig aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden wie Frauen in anderen Situationen. Nur weil sie unverheiratet sind, darf man ihnen nicht unterstellen, dass sie nicht bereit wären, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Und vor allem ist es im Sinne der Kinder, hier eine neue Regel zu finden. Sie wünschen sich meistens, dass beide Eltern für sie da sind, und sie profitieren davon.
Warum bekommt der Vater das Sorgerecht nicht automatisch?
Durch das Eheversprechen haben sowohl die Frau als auch der Mann nicht nur ein Bekenntnis zum Partner, sondern auch zu den gemeinsamen Kindern abgelegt. Der unverheiratete Vater nicht. Die Mutter immerhin indirekt, weil sie das Kind austrägt.
Warum sollte ein Mann automatisch das Sorgerecht für ein Kind erhalten, das ihn nicht interessiert? Ihn einmal sagen zu lassen: „Ja, ich will mich um dieses Kind kümmern“, ist angemessen. Man könnte den Antrag auf das Sorgerecht also wie ein Bekenntnis betrachten, statt es als diskriminierend abzustempeln – und als feierliches, möglichst unbürokratisches Ritual begehen. Mutter und Vater verpflichten sich, die Sorge zu tragen, genauso wie sie dem Kind einen Namen geben und den offiziell registrieren lassen. Konsequent wäre es allerdings im Sinne der Gleichberechtigung, dass die Mutter ebenfalls offiziell bestätigt, dass sie das Sorgerecht übernehmen will.

(*)der ursprungliche Artikel ist hier. Wir haben diesen Artikel korrigiert

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.