Recht in Deutschland

September 12, 2012

Familienrecht: „Scheidung Soft“ besser als „Scheidung online“

Scheidung online (Onlinescheidung) klammert i.d.R. die wichtigsten Scheidungsfolgen aus. Scheidung „soft“ strebt die Lösung aller Folgesachen an.
Der Wunsch nach einer „Scheidung online“ ist verständlich. Er geht jedoch an der Realität vorbei. Die für alle Ehepartner äußerst wichtigen Scheidungsfolgen werden bei diesem Verfahren i.d.R. ausgeklammert im Gegensatz zu der „Scheidung soft“.
Worum geht es bei der „Scheidung soft“?
Ziel von Scheidung „soft“ ist es, alle Folgesachen wie Zugewinn, Unterhalt für Kinder und Ehepartner, Hausratsteilung, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht sowie Versorgungsausgleich nach Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Auf diese Weise lassen sich lange, zahlreiche, kostenträchtige und das Verhältnis belastende Gerichtsverfahren vermeiden.
Dieser Weg bietet die Möglichkeit, in Zukunft besser miteinander umgehen und sich begegnen zu können. Dies ist wichtig; denn: „Man sieht sich im Leben immer zweimal!“
Dieser Weg ist oft lang und beschwerlich. Es lohnt sich jedoch, ihn zu gehen und im Kontakt zu bleiben, denn: „Wer kommuniziert, gewinnt immer!“
Es gilt der Erfahrungssatz: „Auch eine 1000 Meilenreise beginnt mit dem ersten Schritt.“
Ist jedoch erkennbar eine befriedigende und befriedende Einigung nicht zu erreichen, weil z.B. der Partner ein konsequenter „Neinsager“ und „Wirklichkeitsverdränger“ ist, sollten auch Sie bereit sein, „NEIN“ zu sagen und alle gerichtlichen Schritte einzuleiten, um Ihre berechtigten Interessen mit dem gebotenen Nachdruck und Einsatz sowie der erforderlichen Energie und Leidenschaft durchzusetzen zu versuchen.
Bernd Steinig
Anwalt für Familienrecht – Borken
Rechtsanwälte Dr. Steinig & Kollegen
Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken

Bloggen auf WordPress.com.