Recht in Deutschland

September 12, 2012

Familienrecht: „Scheidung Soft“ besser als „Scheidung online“

Scheidung online (Onlinescheidung) klammert i.d.R. die wichtigsten Scheidungsfolgen aus. Scheidung „soft“ strebt die Lösung aller Folgesachen an.
Der Wunsch nach einer „Scheidung online“ ist verständlich. Er geht jedoch an der Realität vorbei. Die für alle Ehepartner äußerst wichtigen Scheidungsfolgen werden bei diesem Verfahren i.d.R. ausgeklammert im Gegensatz zu der „Scheidung soft“.
Worum geht es bei der „Scheidung soft“?
Ziel von Scheidung „soft“ ist es, alle Folgesachen wie Zugewinn, Unterhalt für Kinder und Ehepartner, Hausratsteilung, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht sowie Versorgungsausgleich nach Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Auf diese Weise lassen sich lange, zahlreiche, kostenträchtige und das Verhältnis belastende Gerichtsverfahren vermeiden.
Dieser Weg bietet die Möglichkeit, in Zukunft besser miteinander umgehen und sich begegnen zu können. Dies ist wichtig; denn: „Man sieht sich im Leben immer zweimal!“
Dieser Weg ist oft lang und beschwerlich. Es lohnt sich jedoch, ihn zu gehen und im Kontakt zu bleiben, denn: „Wer kommuniziert, gewinnt immer!“
Es gilt der Erfahrungssatz: „Auch eine 1000 Meilenreise beginnt mit dem ersten Schritt.“
Ist jedoch erkennbar eine befriedigende und befriedende Einigung nicht zu erreichen, weil z.B. der Partner ein konsequenter „Neinsager“ und „Wirklichkeitsverdränger“ ist, sollten auch Sie bereit sein, „NEIN“ zu sagen und alle gerichtlichen Schritte einzuleiten, um Ihre berechtigten Interessen mit dem gebotenen Nachdruck und Einsatz sowie der erforderlichen Energie und Leidenschaft durchzusetzen zu versuchen.
Bernd Steinig
Anwalt für Familienrecht – Borken
Rechtsanwälte Dr. Steinig & Kollegen
Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken

September 11, 2012

Sorgerecht (Familienrecht) – Kreis Borken : Gute Nachricht für (unverheiratete) Väter

Kreis Borken– Ein Vater kämft um das Sorgerecht seiner Kinder. Er war mit der Mutter nicht verheiratet.
Dieser Fall ist nicht neu. Viele Väter wissen, wie kompliziert ist, ihre Stimme gehört zu machen. Aber langsam (um mit der Hilfe des Europäischen Gerichtshofs)  sollen Väter endlich ohne Genehmigung der Mütter das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen.
Jedes dritte Kind wird heutzutage von einer Mutter geboren, die nicht mit dem leiblichen Vater verheiratet ist. Doch es hat dieselben Chancen, in einer sogenannten intakten Familie aufzuwachsen wie Kinder verheirateter Eltern. Eine Studie hatte sogar ergeben, dass unverheiratete Paare, die zusammenleben, besonders gut kooperieren, wenn sie Kinder erziehen. Aber auch Elternpaare, die nicht zusammenleben, teilen oft die Verantwortung im Sinne ihrer Kinder.

Nur rechtlich war die Situation für die Väter bisher unbefriedigend. Jetzt kommt endlich eine neue Regelung: Väter, die das Sorgerecht wollen, können es unabhängig vom Einverständnis der Mutter beantragen. Die Mutter kann nur widersprechen, wenn das Kind Schaden nehmen könnte, nicht aber weil sie persönlich mit dem Mann nichts zu tun haben will. Wenn es Streit um das Kindeswohl gibt, muss ein Familiengericht entscheiden.

Bis zum Jahr 2010 war es zumindest implizit noch so, dass das Wort Familie nichts anders bezeichnete als ein Ehepaar plus Kind(er). Nur in dieser Form hatte auch der Vater mit der Geburt des Kindes das Sorgerecht. Waren Vater und Mutter nicht verheiratet, bekam sie das Sorgerecht allein. Väter, die bei der Wahl der Schule, einer Operation oder dem Namen auch offiziell mitreden wollten, mussten gemeinsam mit der Mutter zum Jugendamt gehen, die sich schriftlich mit seinem Sorgerecht einverstanden erklären musste.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs(*) ist es anders. Männer dürfen ebenso wenig aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden wie Frauen in anderen Situationen. Nur weil sie unverheiratet sind, darf man ihnen nicht unterstellen, dass sie nicht bereit wären, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Und vor allem ist es im Sinne der Kinder, hier eine neue Regel zu finden. Sie wünschen sich meistens, dass beide Eltern für sie da sind, und sie profitieren davon.
Warum bekommt der Vater das Sorgerecht nicht automatisch?
Durch das Eheversprechen haben sowohl die Frau als auch der Mann nicht nur ein Bekenntnis zum Partner, sondern auch zu den gemeinsamen Kindern abgelegt. Der unverheiratete Vater nicht. Die Mutter immerhin indirekt, weil sie das Kind austrägt.
Warum sollte ein Mann automatisch das Sorgerecht für ein Kind erhalten, das ihn nicht interessiert? Ihn einmal sagen zu lassen: „Ja, ich will mich um dieses Kind kümmern“, ist angemessen. Man könnte den Antrag auf das Sorgerecht also wie ein Bekenntnis betrachten, statt es als diskriminierend abzustempeln – und als feierliches, möglichst unbürokratisches Ritual begehen. Mutter und Vater verpflichten sich, die Sorge zu tragen, genauso wie sie dem Kind einen Namen geben und den offiziell registrieren lassen. Konsequent wäre es allerdings im Sinne der Gleichberechtigung, dass die Mutter ebenfalls offiziell bestätigt, dass sie das Sorgerecht übernehmen will.

(*)der ursprungliche Artikel ist hier. Wir haben diesen Artikel korrigiert

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